Nach einem ersten Erfolg vor gut einem Jahr kann Warlich Rum nun auch in der nächsthöheren Instanz, dem OLG Schleswig, einen Sieg für seinen „Likör ohne Ei“ verbuchen. Das Gericht sieht keine Verwechslungsgefahr mit der geschützten Kategorie „Eierlikör“.
Keine Verwechslungsgefahr
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie wegen der von Warlich Rum für eine vegane Eierlikör-Alternative mit Rum genutzten Bezeichnung „Likör ohne Ei“, welche zu Verwechslungen mit der geschützten Spirituosenkategorie „Eierlikör“ führen können soll. Im Oktober 2025 entschied bereits das Landgericht Kiel zugunsten der Manufaktur in Henstedt-Ulzburg. Dem hat sich nun das OLG Schleswig angeschlossen, nicht ohne eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zuzulassen – ob der Schutzverband der Spirituosen-Industrie diesen Schritt gehen wird, ist wohl noch offen.
Geschäftsführer Dr. Ole Wittmann: „Ich freue mich, dass auch das OLG Schleswig der Auffassung ist, dass Likör ohne Ei eine zulässige Bezeichnung ist. Weil doch jeder versteht, was unser Produkt ist und was es nicht ist.“
Quelle: Warlich Rum
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