Kompakt: The Duke Kümmel ausgelaufen, Pitú-Gewinnspiel und Alkoholfreie

In den Kurzmeldungen dieser Woche geht es um das vielleicht nur vorläufige Ende für die The Duke Kümmel, ein mit 10.000 Euro lockendes Gewinnspiel von Pitú und ein Gerichtsurteil, das Anbieter alkoholfreier Spirituosen-Alternative genau lesen sollten.

Schluss für The Duke Kümmel

The Duke Kümmel

Die Kümmel, die die The Duke Destillerie in Aschheim bei München im Jahr 2019 auf den Markt brachte, werden nicht mehr hergestellt. Den Angaben nach hatte die unzureichende Nachfrage dazu geführt, dass sowohl der The Duke Münchner Kümmel als auch der The Duke Kümmel – Der Grantler aus dem Sortiment genommen werden mussten. Nichtsdestotrotz hält sich The Duke die Option offen, die Kümmel eventuell zu einem später Zeitraum neu aufzulegen. Fans der beiden sollten jetzt schnell sein, denn online sind kaum noch lieferbare Flaschen zu finden.

Pitú winkt mit 10.000 Euro

Pitú-Krabbe
Bild: Pitú

Diversa Spezialitäten hat ein Gewinnspiel mit Twist für die Marke Pitú in Deutschland gestartet. Wer eine Flasche Pitú oder drei RTD-Dosen der Marke erwirbt, kann den Kassenbon via Instagram-Direktnachricht an @pitu.de senden. Unter allen Teilnehmern entscheidet das Los, der Gewinner erhält 10.000 Euro – Teilnahmeschluss ist der 9. September. Der Twist: Die Pitú-Krabbe hat den Geldkoffer „gestohlen“. Die sich über drei Wochen erstreckende „Flucht“ soll mit Hinweisen via Social Media begleitet werden. Wer die Krabbe sichtet, muss ein Foto in seiner Instagram-Story posten und @pitu.de markieren. Wöchentlich werden unter allen Sichtungen 1 x 24 Dosen RTD Pitú Caipirinha verlost.

Viel zu beachten mit Alkoholfreien

Urteil
Bild: KI-generiert

Aktuell kursiert ein Gerichtsurteil vom 16. Oktober 2024 aus Braunschweig , in dem der Anbieter eines „alkoholfreien Gins“ diverser Verstöße schuldig gesprochen wurde. Wenig verwunderlich störte sich das Gericht an der Bezeichnung „alkoholfreier Gin“, denn Gin muss nach EU-Spirituosenverordnung mindestens 37,5 Prozent Alkohol enthalten. Zudem wurde die aktuell kontrovers diskutierte, da auch für alkoholfreie Spirituosen-Alternativen vorgeschriebene Pfandpflicht missachtet. Wichtiger Bestandteil des Urteils, da immer wieder zu beobachten ist, dass Anbieter daran scheitern: es besteht eine Pflicht, nicht nur auf dem Etikett, sondern auch bei einem Online-Angebot die komplette Zutatenliste und die Nährwerte anzugeben.