Steuererhöhung auf Spirituosen: Im besten Fall ein fiskalisches Nullsummenspiel

Bonn (BSI) – Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) warnt vor einer einseitigen Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen: Nach Ansicht des BSI verfehlt die Maßnahme trotz des großen bürokratischen Aufwands ihre gesundheitspolitischen Ziele, liefert keinen verlässlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und gefährdet zugleich gewachsene wirtschaftliche Strukturen sowie ein geschütztes Kulturgut in Deutschland.

Die geplante stufenweise Steuererhöhung würde zwar nominell zu höheren Steuersätzen führen, jedoch nicht zu stabilen Mehreinnahmen. Aufgrund der Preiselastizität der Nachfrage sowie eines bereits bestehenden kontinuierlichen strukturellen Absatzrückgangs schrumpft die Steuerbasis kontinuierlich. Modellrechnungen zeigen, dass der angedachte Steuermehrertrag weitgehend durch deutliche Rückgänge bei Absatz, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und lohnbezogenen Abgaben kompensiert würde. Bereits geringe Ausweichreaktionen der Verbraucherinnen und Verbraucher führten zu einem fiskalischen Nullsummenspiel.

Spirituosen tragen mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Alkohol-Pro-Kopf Konsum bereits heute 70 Prozent des gesamten Alkoholsteueraufkommens. Eine weitere einseitige Belastung würde diese strukturelle Schieflage nochmals erheblich verschärfen. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung vergleichbarer Produkte und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.

das Diagramm zeigt die Steuereinnahmen der jeweiligen Alkoholika

Die deutsche Spirituosenbranche, als Teil des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission, ist zudem überwiegend mittelständisch geprägt und umfasst rund 10.000 Kleinbrennereien (Quelle: Statistisches Bundesamt [Destatis], 2026). Diese leisten einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, insbesondere in ländlichen Räumen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung gefährdet Arbeitsplätze, schwächt regionale landwirtschaftliche Strukturen und erhöht das Risiko von Betriebsaufgaben.

Steuererhöhungen auf nur eine Produktkategorie stellen weder ein evidenzbasiertes Instrument zur Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit dar, noch sind sie durch das Konsumverhalten in Deutschland sachlich begründet. Systematische Reviews und Bewertungen internationaler Organisationen (u. a. WHO, OECD) zeigen, dass es keine robuste Evidenz für eine wirksame Reduktion von Alkoholabhängigkeit durch Steuererhöhungen gibt. Zugleich zeigen aktuelle Statistiken seit Jahren einen rückläufigen Alkoholkonsum in Deutschland, insbesondere auch bei jungen Erwachsenen, sowie einen gesamtgesellschaftlichen Trend zu einem bewussten Konsumverhalten.

Die Spirituosenbranche setzt daher konsequent auf Prävention und Aufklärung. Im Rahmen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ engagiert sich der BSI seit vielen Jahren erfolgreich für eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes, für die Alkoholprävention in Familien, während der Schwangerschaft und im Straßenverkehr sowie für effektive Selbstregulierung der Unternehmen ein. Die positiven Entwicklungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen belegen, dass Prävention wirkt – und dass Steuererhöhungen hierfür weder Voraussetzung noch Ersatz sind.

„Die angedachte Steuererhöhung auf Spirituosen führt im besten Fall zu einem fiskalischen Nullsummenspiel und bedroht die mittelständisch-geprägte Spirituosenbranche mit ihren rund 10.000 kleinen und mittelständischen Betrieben existenziell. Zudem stellen darüber hinaus Steuererhöhungen kein evidenzbasiertes Instrument zur Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit dar. Als BSI sehen wir die angedachten Steuererhöhungen auf Spirituosen als fiskalpolitisch unergiebig, verfassungsrechtlich und systematisch fragwürdig und gesundheitspolitisch verfehlt an“, so Angelika Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des BSI.

Genutzte Quellen:
OECD: Health at a Glance – Deutschland.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehem. BZgA): Drogenaffinitätsstudie.
NielsenIQ (Germany) GmbH: Konsummuster-Studie 2025 im Auftrag des BSI.
Bundesministerium der Finanzen: Alkoholsteuerstatistik.

Dies ist ein Gastbeitrag des BSI. Eine vom Verfasser vertretene Meinung wird nicht zwangsläufig von unserer Redaktion geteilt.