Seit ein paar Jahren sorgen Gins für Aufsehen, deren blauer Farbton in Kontakt mit Tonic Water in ein kräftiges Rosa umschwenkt. Hinter diesem mystisch schönen Farbwechsel steckt mit der offiziell Clitoria ternatea genannten Blaue Klitorie ein Schmetterlingsblütler aus Fernost. Doch was in einigen Teilen der Welt eine gängige Ingredienz ist, hat dem hiesigen Gesetzgeber zufolge in Lebensmitteln in der EU nicht vorzukommen.
Auf Nachfrage beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg (MLR), bestätigt in einer Anfrage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), heißt es im Detail: „Nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz handelt es bei der Zutat Schmetterlingsblütler Blaue Klitorie (Clitoria ternatea) in Spirituosen allgemein um ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Das heißt, dass das Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Um dem gesundheitlichen Verbraucherschutz Gewährleistung zu tragen, muss ein neuartiges Lebensmittel erst einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.“
Eine Zulassung sei jedoch nicht in Sicht, wie das MLR ausführt: „Diese Sicherheitsüberprüfung wird im Rahmen der Novel-Food-Zulassung durch die European Food Safety Authority – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt. Im Falle der Zutat Clitoria ternatea wurde die Zulassung als neuartiges färbendes Lebensmittel bereits 2018 bei der Europäischen Kommission zum ersten Mal beantragt. Bis heute wurden jedoch allen Anträgen von der EU-Kommission wegen Sicherheitsbedenken der EFSA nicht stattgegeben. Somit ist die Lebensmittelzutat Clitoria ternatea als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel einzustufen und damit nicht für Spirituosen, also auch nicht für Gin, zugelassen.“
Entsprechende Spirituosen dürften demnach nicht verkauft werden. Unternehmen, die eine nicht zugelassene Zutat in Spirituosen einsetzen und auf dem Markt zum Verkauf darreichen, müssten in jedem Fall mit einem Verkaufsverbot durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde rechnen, erklärt das MLR. „Zudem prüft die untere Verwaltungsbehörde im Einzelfall nach den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird.“
Während Lantenhammer bereits notwendige Schritte vollzogen hat, lassen gleich mehrere andere Hersteller und Vertriebe in Deutschland auf Nachfrage verlauten, dass sie keine Bedenken haben und an ihren mit der Blauen Klitorie eingefärbten Spirituosen weiter festhalten werden.
Quelle: Lantenhammer / BSI / MLR / BMEL