Verboten schön: Über den unzulässigen Einsatz der Blauen Klitorie

Seit ein paar Jahren sorgen Gins für Aufsehen, deren blauer Farbton in Kontakt mit Tonic Water in ein kräftiges Rosa umschwenkt. Hinter diesem mystisch schönen Farbwechsel steckt mit der offiziell Clitoria ternatea genannten Blaue Klitorie ein Schmetterlingsblütler aus Fernost. Doch was in einigen Teilen der Welt eine gängige Ingredienz ist, hat dem hiesigen Gesetzgeber zufolge in Lebensmitteln in der EU nicht vorzukommen.

Wohl nicht zuletzt durch den Einsatz der Blauen Klitorie und dem daher rührenden Farbwechsel haben der The Illusionist Dry Gin der The Illusionist Distillery unweit von München und die Josef Bavarian Gin Blue Edition der Lantenhammer Destillerie am Schliersee überregionale Bekanntheit erlangt. Wer genau hinsieht, wird die Josef Bavarian Gin Blue Edition auf der Webpräsenz von Lantenhammer jedoch nicht mehr vorfinden. Hintergrund ist, dass das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor wenigen Monaten auf die Unzulässigkeit dieser Spirituosen aufmerksam machte, woraufhin die Brennerei am Schliersee die Produktion der Blue Edition einstellte und Flaschen aus dem Handel zurückrief. Auf Grundlage der Information des LGL informierte der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) ebenfalls bereits seine Mitglieder, dass die Verwendung der Blauen Klitorie zur Färbung eines Lebensmittels nicht zugelassen sei.

The Illusionist Dry Gin
Bild: The Illusionist
Sea Shepherd Gin Blue Ocean Edition
Bild: Kirsch Import
Josef Bavarian Gin Blue Edition
Bild: Lantenhammer

Auf Nachfrage beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg (MLR), bestätigt in einer Anfrage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), heißt es im Detail: „Nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz handelt es bei der Zutat Schmetterlingsblütler Blaue Klitorie (Clitoria ternatea) in Spirituosen allgemein um ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Das heißt, dass das Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Um dem gesundheitlichen Verbraucherschutz Gewährleistung zu tragen, muss ein neuartiges Lebensmittel erst einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.“

Eine Zulassung sei jedoch nicht in Sicht, wie das MLR ausführt: „Diese Sicherheitsüberprüfung wird im Rahmen der Novel-Food-Zulassung durch die European Food Safety Authority – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt. Im Falle der Zutat Clitoria ternatea wurde die Zulassung als neuartiges färbendes Lebensmittel bereits 2018 bei der Europäischen Kommission zum ersten Mal beantragt. Bis heute wurden jedoch allen Anträgen von der EU-Kommission wegen Sicherheitsbedenken der EFSA nicht stattgegeben. Somit ist die Lebensmittelzutat Clitoria ternatea als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel einzustufen und damit nicht für Spirituosen, also auch nicht für Gin, zugelassen.“

Entsprechende Spirituosen dürften demnach nicht verkauft werden. Unternehmen, die eine nicht zugelassene Zutat in Spirituosen einsetzen und auf dem Markt zum Verkauf darreichen, müssten in jedem Fall mit einem Verkaufsverbot durch die zuständige Lebensmittel­überwachungsbehörde rechnen, erklärt das MLR. „Zudem prüft die untere Verwaltungsbehörde im Einzelfall nach den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird.“

Während Lantenhammer bereits notwendige Schritte vollzogen hat, lassen gleich mehrere andere Hersteller und Vertriebe in Deutschland auf Nachfrage verlauten, dass sie keine Bedenken haben und an ihren mit der Blauen Klitorie eingefärbten Spirituosen weiter festhalten werden.

Quelle: Lantenhammer / BSI / MLR / BMEL