Erhöhung der Spirituosensteuer: BSI fordert realistische Folgenabschätzung

Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) erwartet nach Vorlage des Diskussionsentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen zur geplanten Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen eine belastbare, transparente und nachvollziehbare Folgenabschätzung und Dialog.

eine klare Spirituose wird in eine Glas mit Eiswürfeln, einer Zitronenscheibe und einem Rosmarinzweig geschüttet
Bild: KI-generiert

Mehreinnahmen trotz rückläufigem Umsatz?

Der Diskussionsentwurf des BMF rechnet bei einer Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent ab 1. Januar 2027 mit jährlichen Mehreinnahmen von 385 Millionen Euro. Diese Erwartung stehe und falle jedoch mit der Annahme, dass Absatz- und Umsatzeffekte weitgehend ausbleiben. Unter Einbeziehung einer Preisabsatzelastizität von -1,9, eines strukturellen Marktrückgangs von 1 Prozent pro Jahr und sinkender Umsatzsteuer aus rückläufigem Umsatz reduziere sich der gesamtstaatliche Nettoeffekt nach Berechnungen des BSI deutlich. Die Maßnahme wäre damit fiskalisch deutlich weniger ergiebig, als der Entwurf nahelegt.

Die von NielsenIQ zuletzt analysierte Preiselastizität für Spirituosen lag im ersten Quartal 2026 nachweislich bei ca. -1,9. Dies bedeute, dass eine Preiserhöhung von +1 Prozent typischerweise zu einem Volumenrückgang von rund -1,9 Prozent führt. Mit Blick auf mögliche Steuererhöhungen sei davon auszugehen, dass sich die Elastizität kurzfristig sogar verstärken könne, da Konsumenten sensibler auf Preisänderungen reagieren und stärker in Alternativen oder niedrigere Preissegmente ausweichen.

Nach Auffassung des BSI ist bei einer Steuererhöhung mit beabsichtigter fiskalischer und gesundheitspolitischer Wirkung nicht allein die rechnerische Erhöhung des Steuersatzes entscheidend, sondern die Netto-Wirkung auf Staatshaushalt, Verbraucherpreise, Absatz, mittelständische Betriebe und Präventionsziele.

„Wer eine Steuererhöhung als Beitrag zur Haushalts-Stabilisierung begründet, sollte auch darlegen, dass die erwarteten Mehreinnahmen unter realistischen Marktbedingungen tatsächlich entstehen“, erklärt Angelika Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des BSI. „Zu beachten sind auch Absatzrückgänge, Ausweichreaktionen wie zum Beispiel Auslandseinkäufe und illegaler Bezug, Substitution zu anderen alkoholhaltigen Getränken sowie Effekte auf Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Beschäftigung. Verbraucherinnen und Verbraucher reagieren in Zeiten hoher Inflation besonders sensibel auf Preiserhöhungen. Gleichzeitig erlebt die Branche seit Jahren durchschnittliche Absatzrückgänge von ca. 1 Prozent jährlich. Warum sollte sich dieser Trend trotz steigender Preise nicht fortsetzen?“

Aus Sicht des BSI sei zudem zentral, dass die Debatte sprachlich und sachlich präzise geführt werde: Denn eine Erhöhung der sogenannten „Alkoholsteuer“ betreffe in erster Linie – bezogen auf die Einnahmen aus dem Steueraufkommen an alkoholhaltigen Getränken – Spirituosen. Spirituosen würden bereits heute den überwiegenden Teil des Steueraufkommens an alkoholhaltigen Getränken mit fast 70 Prozent tragen, obwohl sie mengenmäßig nur einen sehr kleinen Anteil am Markt der alkoholhaltigen Getränke in Höhe von 4,6 Prozent (bzw. 18 – 20 Prozent des in Deutschland konsumierten reinen Alkohols) hätten. Eine zusätzliche Belastung würde insbesondere die mittelständischen und kleinen Spirituosenbetriebe, die regionalen Hersteller, Handel und Gastronomie, Tourismus sowie auch die gesamte Wertschöpfungskette noch stärker belasten.

In den Aussagen führender Politikerinnen und Politiker werde auch immer wieder auf eine mögliche Lenkungswirkung einer solchen Steuererhöhung verwiesen. „Gesundheitspolitische Erwägungen und fiskalische Begründungen sollten jedoch nicht vermischt werden. Wenn eine Maßnahme mit erwarteten Mehreinnahmen begründet wird, müssen diese Einnahmeerwartungen auch belastbar sein. Man kann nicht aus gesundheitspolitischer Sicht starke Konsumrückgänge unterstellen und auf der fiskalischen Seite Mehreinnahmen als gesichert darstellen. Das ist ein Widerspruch in sich selbst. Prävention bleibt das zielführendere Instrument, da es dort ansetzt, wo problematischer, missbräuchlicher Konsum tatsächlich entsteht. Eine pauschale Zusatzbelastung der überwiegend maßvoll konsumierenden Erwachsenen (95 Prozent laut NielsenIQ-Konsummuster-Studie 2025) und mittelständischen Unternehmen ist kein Ersatz für zielgenaue, evaluierte Präventionsarbeit – wie sie u. a. im ‚Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung‘ des BSI durchgeführt wird“, so Angelika Wiesgen-Pick weiter.

Der BSI bittet das BMF und den Gesetzgeber, vor weiteren Beratungen mindestens fünf Punkte im Dialog zu diskutieren:

  • die zu erwartenden Netto-Mehreinnahmen unter Berücksichtigung realistischer Absatzreaktionen; 
  • die Annahmen zu Preisweitergabe, Preiselastizität und Konsumverlagerung als Basis für die Berechnungen des BMF; 
  • die Auswirkungen auf Mittelstand, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung; 
  • die fachliche Begründung für die Ungleichbehandlung von Spirituosen gegenüber anderen alkoholhaltigen Getränken; 
  • den Nachweis, warum eine isolierte Steuererhöhung auf Spirituosen gesundheitspolitisch zielgenauer sein soll als Prävention, Jugendschutz und Aufklärung.

Der Verband kündigt an, den Gesetzentwurf eingehend juristisch und wissenschaftlich zu prüfen sowie konkrete Prüfaufträge für das parlamentarische Verfahren vorzulegen.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI)