Im Frühling dieses Jahres waren Warlich Rum und der Schutzverband der Spirituosen-Industrie wegen der Bezeichnung „Likör ohne Ei“ aneinandergeraten. Der Fall landete vor dem Landgericht Kiel, das nun zugunsten der Manufaktur in Henstedt-Ulzburg geurteilt hat.
Warlich darf „Likör ohne Ei“ nutzen
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie, der in der Bezeichnung „Likör ohne Ei“ eine unrechtmäßige Anspielung auf den geschützten Begriff „Eierlikör“ sieht, klagte gegen Warlich Rum auf Unterlassung. Dr. Ole Wittmann, Geschäftsführer bei Warlich Rum, hat sich mit Hilfe von Crowdfunding auf die Konfrontation eingelassen und ist vor das Landgericht Kiel gezogen. Am heutigen 28. Oktober hat das Gericht geurteilt, dass „Likör ohne Ei“ weder irreführend noch eine unzulässige Anspielung auf den geschützten Begriff „Eierlikör“ sei. Allerdings: der Verband will den Angaben nach in Berufung gehen.
Quelle: Warlich Rum
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